In Österreich haben Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben einen steuerlichen Vorteil. Sie können für Forschungs- und Entwicklungsaufwände nachträglich eine sogenannte Forschungsprämie gemäß § 108c Einkommensteuergesetz (EStG) beim Finanzamt geltend machen. Für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 können 12% der gesamten anerkennbaren Forschungsaufwendungen als Forschungsprämie geltend gemacht werden. Noch unter der vorigen Bundesregierung wurde beschlossen, die Forschungsprämie … Forschungsprämie ist Steuerzuckerl für F&E weiterlesen
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